In der gemeinsamen Hauptpersonalratssitzung wurde die gewerkschaftsübergreifende Forderung zur Rückkehr in die 5. Schicht beschlossen. Eigentlich sind alle Beteiligten mit dem Wunsch zur sofortigen Rückkehr in die Sitzung gegangen, jedoch konnte an dem Termin, welcher durch den LPP in einer Vorlage festgeschrieben war, kein Millimeter gerüttelt werden.
Es sei angemerkt, dass die Rückkehr sowohl den Behördenleitern der einzelnen Präsidien wie auch dem LPP selbst nicht unbedingt gefällt.
Eine Hürde ist jedoch eingebaut, so richtet sich die tatsächliche Umstellung nach der Entwicklung der Infektionszahlen gemäß dem RKI. Es war zum Zeitpunkt der Einführung zweifelsfrei der richtige Schritt im Rahmen eines ganzen Maßnahmenkatalogs. Die unbekannte Situation stellte eine Herausforderung dar, die bis dato noch nicht im dienstlichen Alltag der hessischen Polizei aufgetreten war. Diese Phase, nennen wir sie mal „Chaos-Phase“ (ein Begriff mit dem wir umzugehen wissen), war spätestens Ende April / Anfang Mai überwunden.
Was folgt danach? Der ruhige und analytische Blick, um die getroffenen Maßnahmen der Angemessenheit und Verhältnismäßigkeit zu unterziehen. Es darf aus der Praxis und den gemachten Erfahrungen festgestellt werden, dass eine Trennung der Schichten um eine Übertragung zu vermeiden ins leere gegriffen hat. Es ging mitunter garnicht anders, dass sich die Kolleginnen und Kollegen begegneten. Gleichfalls betrifft es die Desinfektion der Diensträume und Streifenwagen, die Schichtübergreifend in Anspruch genommen wurden, diese fand nie in der notwendigen Form statt. Gab es Infektionen? Nein, zum Glück nein! Der unmittelbare Kontakt zum Gegenüber, bei Unfall- und Anzeigenaufnahme, Festnahmen und körperlichen Auseinandersetzungen ließ sich nur bedingt vermeiden. Besonders letztere, Festnahmen und Ingewahrsamnahmen, erforderten mitunter sehr nahen Kontakt vor Ort, bei der gemeinsamen Fahrt und der Abarbeitung auf der Dienststelle. Bedenken … Maßnahmen? Auch hier hat sich mit Glück keiner infiziert!
Festzustellen ist, dass die 4. Schicht bei weitem nicht eine notwendige Maßnahme im Rahmen der Corona-Krise war. Deshalb ist es nach unserem Dafürhalten genauso problemlos möglich, dass die Rückkehr kurzfristig erfolgen kann … allein schon deshalb, weil das Interesse bei den betroffenen Kolleginnen und Kollegen überwiegend vorhanden ist.
Wichtig ist uns, dass die gewerkschaftliche Forderung in einer gemeinsamen Entscheidung im Hauptpersonalrat beschlossen wurde. Die Entscheidungskraft des Gremiums ging jedoch nicht so weit, dass die sofortige Rückkehr zur 5 Schicht erfolgt.
Deshalb richten wir unsere Forderung zum Handeln an #Staatsminister #PeterBeuth und #Staatssekretär #StefanHeck. Wir sind davon überzeugt, dass beide um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf wissen.