Kommunalpolizei, Stadtpolizei, Ordnungspolizei oder welchen Namen haben die Kolleginnen und Kollegen in ihrer Stadt oder Gemeinde?
Mit dem Namen werden viele Dinge verbunden, als erstes ist es die Identifikation der Mitarbeiter mit den Aufgaben die ihnen gestellt werden.
Der zweite und wichtigere Punkt ist die Wahrnehmung in der Öffentlichkeit und damit dem Bürger als möglichen Kunden. In nahezu allen Begriffen ist das Wort Polizei beinhaltet und allein dadurch bildet sich ein Anspruch ab.
Was erwartet der Bürger von dem Menschen in Uniform?
Die Unterscheidung zwischen Landespolizei und den kommunalen Einrichtungen sind optisch nur für den Fachmann erkennbar, der Bürger in Not sieht nur die Uniform oder das blau-silberne Fahrzeug mit Blaulicht und erwartet Hilfe.
Gleichfalls stellen die unterschiedlichen Aufgabenfelder und Eingriffsbefugnisse ein Problem dar. Die Denkweise, dass der kommunale Vollzugsdienst die „Knöllchen“ schreibt ist längst durch die Entwicklungen in unserer Gesellschaft überholt. Von den Kolleginnen und Kollegen wird eine qualifizierte und umfängliche Abarbeitung der anfallenden Herausforderungen gefordert, folglich sind sie ein Teil in der Sicherheitsarchitektur zur Gefahrenabwehr und damit auch allen begleitenden Risiken ausgesetzt.
Ein weiterer Punkt ist die unterschiedliche Ausrüstung bzw. die teilweise noch „Stiefmütterliche“ Herangehensweise der Städte und Kommunen bei der persönlichen Schutzausstattung der Bediensteten. Gewalttäter unterscheiden bei ihrer blinden und rücksichtslosen Vorgehensweise nicht zwischen Landespolizei oder kommunalen Bediensteten. Die Fürsorgepflicht des Dienstherrn muss mehr eingefordert werden.
Im Ergebnis bleibt festzuhalten, dass die kommunalen Arbeitgeber in Zusammenarbeit mit dem Innenministerium zu einer gemeinsamen Strategie und folglich zu einer landesweit einheitlichen Architektur der Sicherheit und Ordnung in unseren Städten und Gemeinden kommen müssen. Sicherheit lebt von einheitlichen und koordinierten Auftreten derer die sie mit Leben füllen, so muss von Bad Karlshafen bis Neckarsteinach ein einheitliches Bild und Vorgehen für die Bürgerinnen und Bürger wahrnehmbar sein. Das bedeutet:
- einheitliche Aufgabenbeschreibung
- angepasste Eingriffsbefugnisse
- einheitliche und zeitgemäße Ausstattung / Uniform
- gleiche Einstufung in der Bezahlung
- eine Berufsbezeichnung
Aus allen genannten Gründen und formulierten Forderungen ergibt sich eine zentrale Feststellung, die Vollzugsbeamtin oder Vollzugsbeamte im kommunalen Zuständigkeitsbereich der Sicherheit und Ordnung muss als Ausbildungsberuf in die öffentliche Verwaltung Einzug halten.