Lebensarbeitszeitverlängerung quo vadis?

Die Einberechnung von Lebensarbeitszeitverlängerungen im Stellenhaushalt der Polizei durch das Landespolizeipräsidium in dreistelliger Höhe ist nicht nur falsch, sondern auch unredlich. Einfach bildlich dargestellt bedeutet dies, dass z.B. der Supermarktbetreiber bereits im Vorfeld in seinen Umsatz Produkte einberechnet, welche er dem Kunden über das Verfallsdatum hinaus verkaufen muss. Es ist mit Sicherheit richtig, dass es […]

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