Am 1. Februar 2019 fand in Wiesbaden der Auftakt
zur Einkommensrunde 2019 in Hessen statt.
Viele Mitglieder der dbb-Hessen-Fachgewerkschaften und –verbände kamen nach Wiesbaden , um vor dem Hessischen Innenministerium unsere Forderungen zu untermauern. Die Gewerkschaften, so auch der dbb beamtenbund und tarifunion Bund und der dbb Hessen haben gegenüber dem Hessischen Innenminister Peter Beuth ihre Forderungen noch einmal vorgetragen und vertieft.
Der Innenminister wies die linearen Forderungen als „deutlich überhöht“ zurück.
Folgende Forderungen werden vom dbb Hessen erhoben:
I. Entgelterhöhungen
Erhöhung der Tabellenentgelte um 6 Prozent, mindestens um 200 Euro monatlich (Laufzeit 12 Monate)Erhöhung der Entgelte der Auszubildenden und Praktikanten um 100 Euro monatlich (Laufzeit 12 Monate)
Erhöhung der Beträge der Pflegetabelle um 300 Euro.
II. Auszubildende und Praktikanten
Wiederinkraftsetzung der Vorschrift zur Übernahme von Auszubildenden Schaffung von Regelungen über die Ausbildungsbe-dingungen von Studierenden in ausbildungs- und praxisintegrierten dualen Studiengängen.
Forderungen darüber hinaus:
I. Manteltarifliche Änderungen für Beschäftigte
Entgeltordnung zum TV-H verbessern und in Kraft setzen
Entzerrung der Entgeltgruppe 9 (EG 9 klein)
Entfristung der Regelung zu den Besitzständen aus dem Tarifvertrag zu § 73 MTL II betreffend Besitzstandswahrung v. 27. Februar 1964 gemäß Anlage 1 Teil C zum TVÜ-H
Dynamisierung der Beträge nach § 50 Nr. 2 zu § 19 Abs. 4 und 5 TV-H
Aufnahme wissenschaftlicher, künstlerischer und studentischer Hilfskräfte in den TV-H
Konkretisierende Fortsetzung der Gespräche zur Befristungspraxis im Hochschulbereich
Anwendung des § 23 a TV-H auch auf Ausbildungs- und Praktikantenverhältnisse nach dem TVA-H BBiG, TVA-H Pflege und TV-Prakt-H.
Ein zusätzlicher freier Arbeitstag pro Jahr für Gewerkschaftsmitglieder
Änderung des Beginns der Nachtarbeit in § 7 Abs. 5 TV-H auf 20:00 h
II. Manteltarifliche Änderungen für Auszubildende und Praktikanten
- Erhöhung des Urlaubsanspruchs auf 30 Tage
Forderungen für die Beamten und Versorgungsempfänger:
➡ ➡ ➡
Zeitgleiche und systemgerechte Übertragung auf die Beamten und Versorgungsempfänger
Aufholung des Rückstands bei Besoldung und Versorgung aus den Jahren 2015 und 2016 von rd. 3,5 % und Gestaltung der Besoldungstabelle so, dass sie mindestens den verfassungsrechtlichen Vorgaben auch hinsichtlich des Abstandsgebots genügt.
Als nächstes gilt es, in Fachgruppengesprächen die Einzelforderungen vertieft zu erörtern, bevor dann am 28. und 29. März die zweite Verhandlungsrunde in Dietzenbach ansteht.
https://www.dbb-hessen.de/aktuelles/news/auftakt-zur-einkommensrunde-2019-in-hessen/
Flugblatt des dbb Hessen zur Einkommensrunde 2109
Auftakt Einkommensrunde in Hessen –
6 Prozent, mindestens 200 Euro – das muss auch in Hessen sein!