Das bedeutet:
- Angemessene Teilhabe an der allgemeinen Einkommensentwicklung
- Steigerung der Attraktivität der Beschäftigungsverhältnisse
- Beibehaltung des stufengleichen Aufstiegs, künftig analog TVöD Bund
- Keine sachgrundlos befristeten Arbeitsverträge
- Übernahmegarantie für die Auszubildenden
- Anerkennung der Reisezeiten in vollem Umfang als Arbeitszeit
- Zahlung der Kinderzulage (bisher nur im TV-H) in voller Höhe, unabhängig vom Beschäftigungsumfang
Nähere Informationen finden Sie unter
www.dbb-hessen.de