Widerspruch gegen die Festsetzung der Besoldung 2019 nicht erforderlich!
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, nunmehr wurde uns aus dem Innenministerium bestätigt, dass der Wortlaut der in der Ausgabe 09/2018 der dbb Hessen Nachrichten veröffentlichten Erklärung nach wie vor gilt. Die Fortgeltung des Verzichts des Landes Hessen auf die Einrede der zeitnahen Geltendmachung von Rechtsansprüchen für das Besoldungsjahr 2016 auch über den 31. Dezember 2016 hinaus, […]
Widerspruch gegen die Festsetzung der Besoldung 2019 nicht erforderlich! Read More »